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Jobcenter Wuppertal

Postalische Erreichbarkeit wohnungsloser Menschen

Wegen einer gesetzliche Änderung sollen wohnungslose Menschen ab dem 1. April 2024 einmal im Monat persönlich ihre Anschrift mitteilen, unter der sie erreichbar sind.

Aufgrund der gesetzlichen Änderung ergeben sich neue Vorschriften für die Erreichbarkeit für Menschen ohne festen Wohnsitz. Dieses setzen wir ab dem 01.04.2024 um.

Auch Personen ohne festen Wohnsitz müssen für das Jobcenter erreichbar sein, wenn Sie Bürgergeld erhalten wollen. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie einmal im Monat persönlich in der Jobcenter Wuppertal AöR vorsprechen und mitteilen, unter welcher Anschrift wir Sie erreichen können.

Sie können hierfür bei den Ihnen bekannten Stellen des Jobcenters vorsprechen. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihre Erreichbarkeit dokumentiert. Dies kann auch mit einem bereits feststehenden Termin bei uns verbunden werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle.

                   

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