Sie eröffnen neue Chancen – und wir die passenden Fördermöglichkeiten.
Ganz gleich, vor welcher Herausforderung Sie mit Ihren neuen Mitarbeitenden stehen mögen. Ganz gleich, ob die Beschäftigten eine längere Einarbeitung benötigen, bestimmte Kompetenzen erst wieder trainieren müssen oder eine Weiterbildung brauchen – das Jobcenter hat genau die passende Förderung.
Eingliederungszuschuss
Förderung für Menschen, von denen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein erhöhter Einarbeitungsaufwand zu erwarten ist. Der monatliche Zuschuss kann bis zu 50 % betragen.
Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes
§ 16i-Teilhabe am Arbeitsmarkt: Fünf-Jahres-Förderung für Menschen, die länger als sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben.
→ Zuschuss von bis zu 100 % in den ersten zwei Jahren. Danach reduziert sich die Unterstützung um 10 % jährlich.
§16e-Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Zwei-Jahres-Förderung für Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos waren.
Zuschuss von 75 % im ersten Jahr und von 50 % im zweiten.
Zuschuss für Qualifizierungen
Menschen, die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes §16i gefördert werden, kann das Jobcenter Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro erstatten.
Umwandlungsprämie:
Einmaliger Zuschuss für Arbeitgeber*innen die einen Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln.
Wochenarbeitszeit Prämienhöhe
15-20 Wochenstunden 2.000 Euro
21-29 Wochenstunden 3.000 Euro
Ab 30 Wochenstunden 4.000 Euro
Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung:
Förderung betrieblicher Praktika, bei denen junge Menschen eine berufliche Orientierung erhalten und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern können.
262 € Vergütung
131 € Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Sie möchten Näheres zu den einzelnen Leistungen erfahren? Dann treten Sie einfach mit unserem Unternehmensservice in Verbindung. Die Verantwortlichen beraten Sie gern: 0202 74763-555.
> zurück