Wenn ein mindestens drei Monate bestehender Minijob eines Leistungsbeziehenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wird, können Betriebe eine finanzielle Förderung beantragen. Diese Umwandlungsprämie wird einmalig gezahlt und richtet sich nach der Wochenstundenzahl der neuen Beschäftigung.
Wochenarbeitszeit | Prämienhöhe |
15-20 Wochenstunden | 2.000 Euro |
21-29 Wochenstunden | 3.000 Euro |
Ab 30 Wochenstunden | 4.000 Euro |
Ein klares Plus für Unternehmen.
Die Prämie ist ein zusätzlicher Anreiz, den Mitarbeitenden neue berufliche Chancen zu eröffnen. Im Rahmen der Umwandlung gewinnen Unternehmen zudem bereits eingearbeitete Arbeitskräfte, verbessern die Einsatzmöglichkeiten und erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit.
Ganz wichtig.
Die Förderung muss beantragt werden, noch bevor die Umwandlung erfolgt.