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Grundsicherung

Geld für besondere Ausnahmefälle

Wenn Sie neue Bekleidung oder Haushaltsgegenstände, wie Möbel oder Elektrogeräte, benötigen, haben Sie in bestimmten Situationen Anspruch auf sogenannte Einmalzahlungen. Dieses Geld wird allerdings nur in besonderen Ausnahmesituationen gezahlt. Denn grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ausreichend Hausrat und Bekleidung in dem jeweiligen Haushalt vorhanden sind. Notwendiger Ersatz muss in der Regel vom angesparten Geld bezahlt werden. Doch es gibt Sonderfälle, in denen Sie sich auf zusätzliche Hilfe verlassen können.


In diesen Einzelfällen erhalten Sie einmalige Beihilfen für neue Haushaltsgegenstände:

  • Wenn Sie Ihre Möbel oder andere Haushaltsgegenstände durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
  • Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.
  • Wenn Sie als junger Heranwachsender aus der Wohnung Ihrer Eltern ziehen, Ihre Eltern Sie nicht unterstützen können und der Auszug seitens des Jobcenters als notwendig erachtet wurde.
  • Wenn Sie obdachlos oder nicht sesshaft waren und das erste Mal eine Wohnung beziehen.
  • Wenn Sie nach langer Haftzeit aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) entlassen wurden.
  • Wenn Sie ein Kind bekommen haben oder das erste Mal ein Kind bei Ihnen zu Hause aufnehmen, das kein Pflegekind ist.
  • Wenn das Kinderbett zu klein geworden ist; Umstieg auf ein normal großes Bett


Trifft eine der oben genannten Situationen auf Sie zu, hängt die Höhe der einmaligen Beihilfe für Ihre Haushaltsgegenstände von der Anzahl der Personen ab, die bei Ihnen zu Hause leben.

Sie wohnen alleine 1.170 €
Sie wohnen mit einer weiteren Person 1.414 €
Sie wohnen mit zwei weiteren Personen 1.810 €
Sie wohnen mit drei weiteren Personen 2.018 €
Sie wohnen mit vier weiteren Personen 2.414 €
Sie wohnen mit fünf weiteren Personen 2.623 €

Bei der Geburt eines Kindes oder wenn Sie ein Kind bei sich zu Hause aufnehmen, haben Sie Anspruch auf eine einmalige Beilhilfe von 215 Euro für die benötigten Haushaltsgegenstände. Diese 215 Euro können um weitere 110 Euro erhöht werden, wenn Sie keinen Kinderwagen besitzen und einen neuen benötigen.


Einmalige Beihilfen für Bekleidung

In bestimmten Situationen haben Sie auch Anspruch auf einmalige finanzielle Unterstützung für neue Bekleidung. In welchen genau, erfahren Sie hier:

  • Wenn Sie Ihre Bekleidung durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
  • Wenn Sie nach einer längeren Haftzeit aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) entlassen wurden.
  • Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.
  • Wenn sich aufgrund einer Krankheit Ihr Gewicht verändert und Sie deutlich größere oder kleinere Kleidung benötigen.


Trifft eine der oben genannten Situationen zu, hängt die Höhe der einmaligen Beihilfe für die Bekleidung vom Alter der Person ab:

Personen vom 1. bis 6. Lebensjahr 290 €
Personen vom 7. bis 15. Lebensjahr 350 €
Personen ab dem 16. Lebensjahr 425 €


Einmalige Beihilfen für Bekleidung bei einer Schwangerschaft
Wenn Sie ein Baby erwarten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einmaligen Beihilfen für die notwendige Bekleidung zur Seite:

Ab der 15. Schwangerschaftswoche 160 €
Vor der 15. Schwangerschaftswoche,
wenn Sie Zwillinge oder mehrere Kinder erwarten
160 €
Für Ihr neugeborenes Baby 120 €

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