Ganz gleich ob Frühstück, Shampoo oder eine warme Jacke und Bettdecke – wir stehen Ihnen zur Seite und sichern Ihre Grundbedürfnisse finanziell ab. Dazu gehören die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Möbel und der Strom – in Behördensprache unter dem Begriff „Regelbedarf“ bekannt. In welcher Höhe Ihnen das Geld für diese alltäglichen Dinge zusteht, hängt von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen ab:
Regelbedarfe ab 01.01.2023 | Betrag |
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist | 502 € |
volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft | 451 € |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 - 24 Jahre) | 402 € |
Kinder im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre) | 420 € |
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre) | 348 € |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) | 318 € |