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Grundsicherung

Geld für die Dinge des Alltags

Ganz gleich ob Frühstück, Shampoo oder eine warme Jacke und Bettdecke – wir stehen Ihnen zur Seite und sichern Ihre Grundbedürfnisse finanziell ab. Dazu gehören die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Möbel und der Strom – in Behördensprache unter dem Begriff „Regelbedarf“ bekannt. In welcher Höhe Ihnen das Geld für diese alltäglichen Dinge zusteht, hängt von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen ab:

Regelbedarfe ab 01.01.2024 (keine gesetzliche Änderung für 2025) Betrag
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist 563 €
volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 506 €
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 - 24 Jahre) 451 €
Kinder im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre) 471 €
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre) 390 €
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) 357 €

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