Wenn es um Hefte, Stifte und anderen Schulbedarf geht, erhalten Sie die Leistung in Form von Geld ausgezahlt. Gleiches gilt bei den Kosten für die Beförderung von Schülern mit Bus, Bahn und anderen Verkehrsmitteln. In allen anderen Fällen rechnen wir direkt mit den Erbringern der Leistungen ab.