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Grundsicherung

In welcher Höhe werden die Leistungen erbracht?

  • Bei Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (Schule und Kita)
    In diesen Fällen werden die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. Taschengeld gehört nicht dazu.

  • Hefte, Stifte und anderer Schulbedarf
    Für diesen Bedarf sind ab 2024 insgesamt 195,00 Euro vorgesehen. Dabei unterteilen sich diese 195,00 Euro in zwei Zahlungen: 65,00 Euro zum 1. Februar 2024 und 130,00 Euro zum 1. August 2024.

  • Schulbeförderung mit Bus, Bahn und anderen Verkehrsmitteln
    Der Weg zur Schule ist nicht für alle gleich. Daher wird die finanzielle Unterstützung individuell ermittelt. Treten Sie mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung und lassen Sie sich beraten.

  • Nachhilfeunterricht und andere Lernförderung
    Auch in diesem Fall werden die Leistungen individuell ermittelt. Dabei werden die ortsüblichen Preise für die Förderung berücksichtigt.

  • Gemeinsame Mittagessen an Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen
    Die Kosten für die Mittagessen werden in voller Höhe übernommen.

  • Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote
    Die finanzielle Unterstützung für diese Bereiche beläuft sich auf 15,00 Euro monatlich.

Erläuterungen und Hinweise

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