Die finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilhabe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren unter den folgenden zwei Voraussetzungen:
- Die jungen Menschen leben in einer Familie, die finanzielle Unterstützung erhält – und zwar vom Jobcenter, vom Sozialamt oder vom Ressort Zuwanderung und Integration.
- Die jungen Menschen erhalten kein Gehalt für ihre aktuelle Ausbildung.
Wenn Sie Fragen haben sollten, beraten wir Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns einfach an.