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Grundsicherung

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Die finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilhabe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren unter den folgenden zwei Voraussetzungen:

  1. Die jungen Menschen leben in einer Familie, die finanzielle Unterstützung erhält – und zwar vom Jobcenter, vom Sozialamt oder vom Ressort Zuwanderung und Integration.
  2. Die jungen Menschen erhalten kein Gehalt für ihre aktuelle Ausbildung.


Wenn Sie Fragen haben sollten, beraten wir Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns einfach an.

Erläuterungen und Hinweise

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