Für die Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten
Für notwendige Lernförderung, wie Nachhilfeunterricht
Für gemeinsame Mittagessen an Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen
Für Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote. Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren
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