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Grundsicherung

Wofür wird die Unterstützung geleistet?

  • Für eintägige Ausflüge (Schule und Kita)
  • Für mehrtätige Fahrten (Schule und Kita)
  • Für Schulbedarf, wie Hefte und Stifte
  • Für die Schülerbeförderung, wie zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten
  • Für notwendige Lernförderung, wie Nachhilfeunterricht
  • Für gemeinsame Mittagessen an Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen
  • Für Sportvereine, Musikschulen und andere soziale und kulturelle Angebote. Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren

Erläuterungen und Hinweise

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