Auftrag
Unser gesetzlicher Auftrag umfasst zwei Aufgaben: die Sicherung des Lebensunterhaltes und die berufliche Integration unserer Kunden*innen. Das Fundament bilden dabei das Sozialgesetzbuch II (SGB II) sowie das Prinzip des „Förderns und Forderns“.
Und Ambition
Wenn wir unseren Auftrag nachhaltig und wirklich erfolgreich erfüllen wollen, dürfen wir uns nicht einfach nur auf unsere Zuständigkeit beschränken. Es gilt, weit darüber hinauszudenken, stets gesamtgesellschaftlich zu agieren und Fähigkeiten zu bündeln. Daher arbeiten wir eng mit den verschiedensten Stellen zusammen und mischen uns aktiv ins Stadtgeschehen ein. Auf diese Weise machen wir uns Tag für Tag dafür stark, berufliche Wege zu ebnen und die Chancen zu dem Zugang zum Arbeitsmarkt gezielt zu verbessern – und zwar für ausnahmslos alle unsere Kunden*innen.