Für Maßnahmen mit bestimmten Inhalten richtet das Jobcenter Wuppertal bei Bedarf auch einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 45 SGBIII ein. Die Information, ob ein solcher Bedarf aktuell besteht, wird an dieser Stelle veröffentlicht.