Sollten Sie Dateianhänge an uns versenden wollen, bitten wir Sie zu beachten, dass Ihre Nachricht 20 MB nicht überschreiben sollte und nicht alle gängigen Formate unterstützt werden. Folgend finden Sie eine Auflistung der unterstützten Dateianhänge:
Dokumente:
- PDF (Portable Document Format)
Bilder:
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.
Sollte die Nachricht beziehungsweise enthaltene Dateianhänge, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht.
Schriftform-wahrende De-Mails
Um die nachweisliche und vertrauliche Kommunikation mittels De-Mail zu nutzen, benötigen Sie ein De-Mail-Konto. Hierfür ist eine Registrierung bei einem De-Mail-Anbieter Ihrer Wahl notwendig.
Sie können formlosen als auch formgebundenen Schriftverkehr mittels De-Mail an uns senden. Ist durch Gesetz die Schriftform angeordnet, wie zum Beispiel bei Widersprüchen, wäre Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig.
Die schriftform-wahrende Versandart nach Paragraph 5 Absatz 5 De-Mail Gesetz ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Das Jobcenter Wuppertal hat den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach Paragraph 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
Was passiert, wenn eine Schriftform angeordnet ist und Sie eine einfache De-Mail übermitteln?
Eine einfache De-Mail wahrt nicht die Schriftform, sondern muss wie eine gewöhnliche E-Mail behandelt werden. Die gesetzliche Voraussetzung ist erst erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
Somit wäre Ihr Dokument beziehungsweise Ihre Erklärung nicht wirksam und nicht fristwahrend innerhalb der gesetzliche Frist eingegangen. Das ist vor allem bei einem Widerspruch wichtig.
Schließen Ihres De-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen mittels De-Mail kommunizieren.
Bitte geben Sie ebenfalls die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft oder Ihre Kundennummer an, damit die richtige interne Zuordnung erfolgt.
Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs
Rechtsanwälte*innen und Behörden können über das besondere elektronische Anwalts- bzw. Behördenpostfach elektronisch und schriftformwahrend mit der Jobcenter Wuppertal AöR kommunizieren.
Für Bürger*innen ist dies ebenfalls möglich, sofern sie über ein Bürger-EGVP-Konto (OSCI-Konto) verfügen und zusätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden.