Unsere zentrale Hotline hilft Ihnen gerne weiter. Die Hotline kann Ihnen sowohl allgemeine Auskünfte zu Abläufen und Zuständigkeiten im Jobcenter geben, Ihnen aber auch ganz individuell helfen. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie beispielsweise Fragen haben:
- zur Antragstellung,
- zur Vermittlung in Arbeit,
- zu grundsätzlich leistungsrechtlichen Ansprüchen,
- zu Auszahlungen,
- zu Schreiben oder Bescheiden, die Sie erhalten haben.
Sollte Ihr Anliegen in der Hotline nicht geklärt werden können, wird die zuständige Stelle des Jobcenters automatisch eingeschaltet und zum Beispiel ein Rückruf vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass die Hotline Ihnen nur personenbezogene Auskünfte geben kann, wenn Sie Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer nennen können (beginnend mit 39148BG…).
Zu unserem Service gehört auch, dass Sie sich gerne mit Terminwünschen an uns wenden können. Wir leiten diese gerne an die zuständige Ansprechperson im Jobcenter weiter.
Sie haben Unterlagen eingereicht und wollen wissen, ob diese beim Jobcenter eingegangen sind?
Wir arbeiten mit digitalen Akten. Daher müssen die von Ihnen eingereichten Unterlagen in die digitale Akte überführt werden. Erst dann kann die Hotline diese auch einsehen.
Dieser Prozess benötigt etwas Zeit. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Hinweis: Das Anrufaufkommen in der zentralen Hotline ist derzeit vormittags am höchsten. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie gerne auch die Nachmittagsstunden, um mit uns in Kontakt zu treten.
Natürlich sind Ihre persönlichen Ansprechpersonen ebenfalls per E-Mail zu erreichen. Die jeweilige E-Mail-Adresse finden Sie unter: Alle unsere Geschäftsstellen (Öffnet in einem neuen Tab).