So erhöht sich die Regelleistung für alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Darüber hinaus erhöhen sich die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und zum Kindergeld. Die für Sie zutreffenden Änderungen werden automatisch umgesetzt. Eine gesonderte Antragstellung ist daher nicht erforderlich. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die für Sie zuständigen Fachkräfte zu Verfügung.
Hotline Jobcenter
Die Hotline ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Mo – Mi: 08:30 – 16:00 Uhr
Do: 08:30 – 17:30 Uhr
Fr: 08:30 – 12:30 Uhr