Dieser Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf Basis einer repräsentativ angelegten Befragung und wissenschaftlichen Auswertung erstellt und von den im „Arbeitskreis Mietspiegel“ stimmberechtigten Interessenverbänden der Mieter- bzw. Vermieterseite anerkannt. Diese Änderung führte zu einer Anpassung der angemessenen Bruttokaltmieten.