Am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als direkt in Deutschland geltendes Recht in Kraft getreten.
Sehr geehrte Kunden*innen,
am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als direkt in Deutschland geltendes Recht in Kraft getreten.
Als Trägerin des Sozialgeheimnisses nach § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ist die Jobcenter Wuppertal AöR schon lange verpflichtet, Ihre persönlichen Daten sorgsam zu behandeln und diese nur nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. mit Ihrem Einverständnis zu verarbeiten und wo notwendig an andere Stellen wie z.B. die Kranken- und Rentenversicherung weiterzuleiten.
Die meisten Vorschriften, die wir beim Umgang mit Ihren Sozialdaten beachten müssen, fanden sich vor Inkrafttreten der DSGVO in den §§ 67 und den folgenden des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X). Diese Vorschriften sind zum 25. Mai 2018 ebenfalls geringfügig angepasst worden und bestimmen auch zu-künftig neben der DSGVO den Rahmen, in dem wir von Ihnen Sozialdaten erfragen, speichern, nutzen und weiterleiten dürfen.
Nach Artikel 13 der DSGVO sind wir verpflichtet, Sie über bestimmte Punkte zu informieren, wenn wir bei Ihnen personenbezogene Daten – das sind nach Artikel 4 Nr. 1 der DSGVO alle Informationen, die mit Ihnen persönlich in Verbindung zu bringen sind – erheben.
Da wir im Rahmen des Sozialleistungsbezuges immer wieder personenbezogene Daten von Ihnen erfragen müssen, erhalten Sie bzw. der Vertreter/die Vertreterin Ihrer Bedarfsgemeinschaft in Kürze die unten aufgeführte Übersicht als Belehrung gemäß Artikel 13 der DSGVO.
Diese dient lediglich zu Ihrer Information. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Jobcenter Wuppertal AöR