Zu den Regelbedarfen des Jobcenters
Darüber hinaus erhöhen sich die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Die für Sie zutreffenden Änderungen werden automatisch umgesetzt. Eine gesonderte Antragstellung ist daher nicht erforderlich. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die für Sie zuständigen Fachkräfte zu Verfügung.“
Regelbedarfe ab 01.01.2019 | Betrag |
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist | 424 € |
volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft | 382 € |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 - 24 Jahre) | 339 € |
Kinder im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre) | 322 € |
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre) | 302 € |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) | 245 € |