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Pressemeldung – 28.11.2018

Information über die gesetzlichen Änderungen 2019

Zum 01.01.2019 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf die Berechnung der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auswirken. So erhöht sich die Regelleistung für alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Zu den Regelbedarfen des Jobcenters

Darüber hinaus erhöhen sich die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Die für Sie zutreffenden Änderungen werden automatisch umgesetzt. Eine gesonderte Antragstellung ist daher nicht erforderlich. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die für Sie zuständigen Fachkräfte zu Verfügung.“

Regelbedarfe ab 01.01.2019 Betrag
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist 424 €
volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 382 €
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 - 24 Jahre) 339 €
Kinder im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre) 322 €
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre) 302 €
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) 245 €

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal

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