Langzeitarbeitslose benötigen nachhaltige Beschäftigungsförderung
Bereits durch die Einführung des Teilhabechancengesetzes Anfang 2019 erhielt das Jobcenter rund sieben Mio. zusätzliche Bundesmittel, mit denen in diesem Jahr u.a. 300 neue Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose gefördert worden sind. Dazu kommen 2020 die genannten 2,7 Mio. Euro, die ausschließlich für die Förderung weiterer neuer Arbeitsplätze für diesen Personenkreis verwendet werden. „Gerade Personen im langjährigen Leistungsbezug und in schwierigen Lebenslagen haben ohne diese intensive Förderung kaum eine Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, weiß Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters Wuppertal.
Lohnende Investitionen für die Zukunft unserer Gesellschaft
Bis Ende 2020 will der Jobcenter-Chef die Zahl der nach dem Teilhabechancengesetz geförderten Beschäftigungsverhältnisse auf insgesamt 500 steigern. „Dafür setzen wir alleine für Lohnkostenzuschüsse knapp 10 Mio. Euro ein, dazu kommen weitere rund drei Mio. für begleitendes Coaching und Qualifizierung, um diese Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren
Ambitionierte Ziele erfordern eine sorgfältige Planung
Aber auch die anderen Ziele des Jobcenters sind ambitioniert. So will man die Zahl der Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung außerhalb des Teilhabechancengesetzes gegenüber 2019 von rund 6.900 (Prognose Stand 9/19) auf 7.000 steigern. „Angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage ist dies kein einfaches Unterfangen, aber ich sehe das Jobcenter mit seiner strategischen Ausrichtung, seinem engagierten Personal und der nochmals verbesserten finanziellen Ausstattung dafür gut gerüstet“, blickt Stefan Kühn positiv in die Zukunft.