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Pressemeldung – 15.12.2020

Corona-Update: Die wichtigsten Infos kompakt

Stand 15.12.2020: Hier gibt es alle aktuellen Informationen und einen Überblick über die wichtigsten Themen zur Grundsicherung nach dem SGB II im Jobcenter Wuppertal während der Corona-Krise.

Lockdown ab 16. Dezember 2020: Das Jobcenter bleibt für Sie geöffnet!

Ab dem 16. Dezember wird das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend runtergefahren. Alle Bürger sind aufgefordert, ihre Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um die anhaltend hohen Infektionszahlen zu senken. Alle Arbeitgeber wurden gebeten, ihre Beschäftigten nach Möglichkeit ins Homeoffice zu schicken.

Als eine Institution der Grundversorgung bleibt das Jobcenter weiter geöffnet.

Insbesondere in Zeiten, in denen es bei vielen Menschen um ihre wirtschaftliche Grundlage geht, möchten wir Sicherheit bieten und für unsere Kundinnen und Kunden da sein – telefonisch, per Mail und wenn es dringend erforderlich ist – auch persönlich (nach vorheriger Terminabsprache).

Die meisten unserer Beschäftigten arbeiten im Homeoffice, um persönliche Begegnungen auf das Notwendigste zu reduzieren. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Kontaktreduktion - als Arbeitgeber und Dienstleister. Daher haben unsere Eingangszonen weiterhin geschlossen.

Die meisten Fragen und Anliegen zu finanziellen Leistungen oder zur beruflichen Integration lassen sich telefonisch, schriftlich oder per Mail klären. Sollte sich Ihre Angelegenheit auf diese Weise nicht erledigen und eine persönliche Beratung unbedingt notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einer für Sie zuständigen Ansprechperson. Bitte beachten Sie hierbei unsere Hinweise zum Infektionsschutz.


Ihre Kontaktmöglichkeiten - so erreichen Sie uns!

Sie können uns telefonisch, per Mail, per Fax und per Post erreichen. Bitte beachten Sie dabei folgende wichtige Hinweise:

E-Mail

Bitte reichen Sie alle Anträge, Nachweise oder Anschreiben möglichst per E-Mail ein. Nutzen Sie dafür bitte die Mail-Adresse der jeweiligen Geschäftsstelle (siehe unten) und nicht die Mail-Adresse Ihrer Ansprechperson. Im Krankheitsfall der Mitarbeiter*innen können diese Anliegen nicht bearbeitet werden. Sie können zum Beispiel mit Ihrem Handy ein Foto von den einzureichenden Nachweisen machen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Dateien in guter und lesbarer Qualität versenden. Unsere elektronische Akte kann nur Dateien im PDF- und JPEG-Format verarbeiten. Um Verzögerung in der Bearbeitung zu vermeiden, reichen Sie bitte bevorzugt die genannten Datei-Formate ein. Hier finden Sie viele Anträge zum Download.

Telefonischer Kontakt

Wir sind telefonisch für Sie da. Jede Beratung, die zuvor persönlich stattgefunden hat – egal ob in der Eingangszone, zur Abgabe eines Neuantrags oder zu Ihrer beruflichen Situation – wird vollwertig durch telefonische Beratungen ersetzt. Wir haben unsere telefonischen Erreichbarkeitszeiten und Kapazitäten für Sie erweitert. Sie erreichen uns zu üblichen Bürozeiten, das heißt montags bis mittwochs zwischen 8.30 und 16 Uhr. An Donnerstagen sind wir bis 17.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

Bitte rufen Sie vorrangig die für Sie zuständigen Ansprechperson an. Die Durchwahl finden Sie entweder in Ihrem Bescheid oder hier. Zusätzlich kann jede Geschäftsstelle über die Geschäftsstellen-Hotline erreicht werden (siehe unten). Sie können auch unsere zentrale Jobcenter-Hotline unter der Rufnummer 0202-747630 anrufen.

Post

Sie können uns selbstverständlich weiterhin die Unterlagen per Post übersenden oder persönlich in den Hausbriefkasten der jeweiligen Geschäftsstelle werfen. Allerdings bitten wir diesen Weg nur dann zu nutzen, wenn Ihnen das Einreichen der Unterlagen in digitaler Form, also per E-Mail, nicht möglich ist. Die Bearbeitung der Papierpost kann nicht so schnell  erfolgen wie die Bearbeitung der digitalen Post, da diese zunächst eingescannt werden muss. Wir bitten Sie darum, die Unterlagen nicht zu tackern, mit Klebezetteln zu bekleben oder zusätzlich in Klarsichtfolien zu stecken. Dies erleichtert uns das effiziente Einscannen der Papierpost.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Post nicht mehr persönlich entgegen nehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und dem Schutz unserer Beschäftigten vermeiden wir jeden nicht notwendigen persönlichen Kontakt.

Wichtiger Hinweis: Aktuell beobachten wir lange Postlaufzeiten (von bis zu 10 Tagen). Um eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge zu erreichen, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen möglichst per E-Mail einzureichen.

Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Geschäftsstelle

Finanzielle Hilfen

Vereinfachter Zugang zu finanziellen Hilfen im SGB II

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, wurden Regelungen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung nach dem SGB II (Sozialschutzpaket) verabschiedet. Diese gelten seit März 2020 und wurden bis zum 31.03.2021 verlängert. 

Die Regelungen im Überblick:

  • Bei Neuanträgen auf Leistungen nach dem SGB II ist das Vermögen (Ersparnisse) geschützt, wenn es Höchstgrenzen nicht überschreitet. Die Höchstgrenzen wurden vorübergehend erhöht.
  • Anerkennung der Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe in den ersten sechs Monaten nach Antragstellung ohne weitere Angemessenheitsprüfung.
  • Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen bei vorläufigen Bewilligungen.
     

Hinweise zu Neuanträgen

Wenn Sie einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen möchten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir melden uns umgehend (am gleichen, spätestens am nächsten Tag) bei Ihnen und besprechen mit Ihnen das weitere Verfahren. Alle notwendigen Antragsunterlagen werden Ihnen per Post übersandt und es werden mit Ihnen zwei ausführliche telefonische Beratungen durchgeführt. Bei Bedarf wird Ihnen auch ein persönlicher Beratungstermin in der Geschäftsstelle angeboten. Es ist wichtig, dass wir Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen. Insbesondere ist der telefonische Beratungstermin für eine zügige Antragsbearbeitung sehr wichtig und wir bitten Sie, diesen zwingend einzuhalten.

Hinweise zur Weiterbewilligung der Leistungen

Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten und Ihr Bewilligungsabschnitt in den nächsten Monaten endet, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das entsprechende Antragsformular zur Weiterbewilligung der Leistungen wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums per Post zugeschickt. Sie können dieses Formular aber auch auf unserer Homepage herunterladen und ausdrucken.  

Hinweise zu Notfällen

Sollten Sie sich in einer unabweisbaren Notlage befinden, rufen Sie uns bitte an. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. Gegebenenfalls wird auch eine persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle ermöglicht.


Berufliche Integration

Beratung zu Ihrer beruflichen Situation

In den letzten Monaten haben wir die Möglichkeiten persönlicher Vorsprachen schrittweise ausgebaut und viele Termine rund um Ausbildung, Arbeit und berufliche Qualifizierung wieder persönlich durchgeführt.

Aufgrund der steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen und des damit verbundenen Lockdowns finden unsere Beratungsangebote aktuell wieder primär telefonisch statt, um persönliche Kontakte und damit Ansteckungsrisiken zu reduzieren. Sollten Sie ein dringendes  Anliegen haben, das sich nur persönlich klären lässt, ermöglichen wir Ihnen selbstverständlich einen Termin - unter Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln.

Doch ob telefonisch oder persönlich - im Vordergrund steht für uns bei jedem Gespräch, Ihnen immer die passenden Unterstützungs- und Beratungsangebote zu unterbreiten. 

Denn wir möchten Sie gezielt auf Ihrem Weg in die Arbeitswelt begleiten und Ihnen helfen, eine Beschäftigung zu finden, die genau zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.  

Vorsprache nur mit Termin und nur mit Mund-Nasen-Maske

Um den Publikumsverkehr genau steuern zu können, sind persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Außerdem benötigen Sie für Ihre persönliche Vorsprache eine Mund-Nasen-Maske.  

Eingliederungsvereinbarungen

Sollten Sie aktuell keine gültige Eingliederungsvereinbarung haben, machen Sie sich hierüber bitte keine Sorgen. Eine gültige Eingliederungsvereinbarung ist keine Voraussetzung zur Zahlung von Grundsicherungsleistungen. Ihre Integrationsfachkraft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, sobald eine neue Eingliederungsvereinbarung erforderlich ist.  

Eingliederungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten

Um unsere Kunden*innen bestmöglich in ihren verschiedenen Lebenssituationen zu unterstützen, haben wir als Jobcenter Wuppertal schon immer eine Vielzahl von Maßnahme-Angeboten sowie Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse eingerichtet.

Der pandemiebedingte Lockdown ab 16.12.2020 hat auch Auswirkungen auf diese Angebote. Ab 16.12.2020 bleiben unsere Arbeitsgelegenheiten zunächst geschlossen, um jeden nicht notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden. Über Änderungen informieren wir Sie gerne in einem Gespräch.

Die Träger unserer anderen Eingliederungsmaßnahmen wiederum halten ihre Unterstützungsangebote weitestgehend aufrecht – allerdings in alternativer Form. Das heißt: Eine Begleitung findet telefonisch, postalisch und auch digital statt, sodass Ihnen Ihre bekannten Ansprechpersonen weiter zur Verfügung stehen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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