Die Änderungen im Überblick
- Kein Antrag mehr notwendig!
Ab dem 01.08.2019 müssen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr extra beantragt werden.
Sie müssen nur noch nachweisen, welche Kosten Ihnen entstehen.
- Ausnahme: Nachhilfe
Um die Kosten für Nachhilfe zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden.
- Mehr Geld für das Schulbedarfspaket:
- insgesamt 150,- Euro statt bisher 100,- Euro
Der Betrag von 150,- Euro teilt sich so auf:
- zum 01.08.2019 bekommt jedes Kind/ jeder Jugendliche 100,- Euro,
- zum 01.02.2020 dann noch einmal 50,- Euro.
Wichtig: Kinder und Jugendliche im Alter bis 15 Jahre bekommen die Zahlung automatisch.
Für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegen
- Eigenanteil für Mittagessen fällt weg
Ab dem neuen Schuljahr entfällt der Eigenanteil für das gemeinsame Mittagessen in Schule und Kita.
Wichtig: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen müssen nachgewiesen werden, sonst kann das Geld nicht gezahlt werden.
- Mehr Geld für Teilhabe
- Zum Beispiel für: Sportverein, Musik-oder Malschule
Statt 10,- Euro werden nun 15,- Euro im Monat gezahlt.
Weitere Informationen zum Starke-Familien-Gesetz finden Sie hier
Weitere Informationen
Informationen zu den neuen Regelungen erhalten Sie bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Ihrer Geschäftsstelle.