Es gibt einen erleichterten Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II. Und zwar auch dann, wenn Sie bereits Corona-Soforthilfe beantragt oder bezogen haben. Die Soforthilfe des Landes NRW (s. unten) wird weder als Ihr Einkommen noch als betriebliche Einnahme angerechnet.
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, füllen Sie bitte die folgenden Antragsunterlagen aus und schicken diese an die Geschäftsstelle 5 des Jobcenters. Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, können Sie natürlich auch gerne persönlich in die Geschäftsstelle kommen.
Bitte beachten Sie, dass der eService der Bundesagentur für Arbeit für Kunden*innen der Jobcenter Wuppertal AöR nicht zur Verfügung steht.
Wenden Sie sich bei dringend notwendigen Fragen bitte an die Geschäftsstelle 5. Sie erhalten zügig einen Rückruf.