Die Feststellung, das Jobcenter sei für viele Menschen nicht erreichbar, widerspricht in allen Punkten der Realität.
1. Die Behauptung von Tacheles, dass ein persönlicher Kontakt auch in den Eingangszonen nur in dringenden Fällen ermöglicht wird, ist falsch. Wie auch den Hinweisen zur Erreichbarkeit auf der Homepage des Jobcenters zu entnehmen ist, stehen alle Eingangszonen auch für einen persönlichen Kontakt zur Verfügung. Um eine Gefährdung der Kunden*innen sowie der Mitarbeiter*innen auch auf Basis der momentanen gesetzlichen Pandemierahmenbedingungen zu verhindern, erfolgt der Zugang terminiert. Termine für die Beratung in der Eingangszone können persönlich vor Ort, telefonisch oder auch per Mail vereinbart werden. Auch „spontane“ Vorsprachen werden in den Geschäftsstellen entsprechend bearbeitet, Antragsformulare ausgehändigt und „Ad-hoc-Termine“ vergeben.
2. Beratungen zu Neuanträgen (sowohl die erstmalige Beratung als auch zur Abgabe der ausgefüllten Neuantragsformulare) werden in der Regel wieder in einem persönlichen Gespräch zur Unterstützung der Kunden*innen durchgeführt.
3. Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, Anträge per Email zu stellen und auch der Hauptantrag auf Leistungen kann in einem speziell dafür vorgesehenen Verfahren nunmehr digital gestellt werden.
4. Im Integrationsbereich arbeiten in der Zwischenzeit wieder große Teile der Mitarbeiter*innen vor Ort und führen Beratungsgespräche persönlich durch.
5. Ergänzend dazu bietet die Jobcenter Wuppertal AöR umfangreiche telefonische Beratungsmöglichkeiten an. Hier kann es natürlich bei hohem Anrufsaufkommen zu Wartezeiten kommen. Dies ist allerdings nicht die Regel und Rückrufe werden umgehend getätigt.
6. Das Jobcenter Wuppertal hat geöffnet! Alle Leistungseinheiten stehen für persönliche Beratungsgespräche zu den gleichen Öffnungszeiten wie vor der Pandemie zur Verfügung. Lediglich die Kundensteuerung wurde pandemiebedingt dahingehend angepasst, dass Vorsprachen terminiert werden. Hierbei werden dringende und priorisierte Kundenanliegen dahingehend berücksichtigt, dass die Terminvergabe sehr kurzfristig erfolgt (sofort oder am gleichen Tag). Hierfür stehen in allen Geschäftsstellen sogenannte „Sofortkundenbetreuer*innen“ zur Verfügung. Die entsprechenden Beratungskapazitäten werden in allen Geschäftsstellen personell vorgehalten.
Wenn Tacheles seinen eigenen Cafebereich bis in das nächste Jahr mit dem Argument schließt, dass man Besucher*innen und die Mitarbeiter*innen schützen wolle, kann man die erneute Forderung nach einer generellen Öffnung der Eingangszonen nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Haben Kunden*innen sowie Mitarbeiter*innen des Jobcenters kein Recht auf Schutz in der Pandemie?