Im Rahmen des aktuell in Kraft getretenen Kitafinanzhilfenänderungsgesetz hat der Gesetzgeber unter anderem die einmalige Auszahlung eines „Kinderfreizeitbonus“ für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche (0-17 Jahre) in Höhe von 100,00 € beschlossen.
Damit sollen Belastungen, unter denen Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie gelitten haben, „zumindest teilweise aufgefangen werden“, erklärt die Bundesregierung.
Anspruch haben Kinder und Jugendliche, die für den Monat August 2021 Leistungen vom Jobcenter in Form von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Ein Antrag auf die Unterstützung muss nicht gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt separat von der Monatszahlung im Laufe der ersten Augustwoche (02.08.2021 – 06.08.2021).