Verlängerung der Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Grundsicherungsleistungen sind bis zum 31.12.2021 verlängert. In diesem Zeitraum gelten weiterhin die Sonderregelungen des § 67 SGB II zur Berücksichtigung des Vermögens und der Kosten der Unterkunft.
Auch in 2021: Einmalzahlung von 150 € für Kinder
Eltern erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 € zusätzlich zum Kindergeld. Die Höhe der Zahlung beträgt 150,00 €. Den Kinderbonus erhält man nur für Kinder, für die man auch Kindergeld bekommt. Der Kinderbonus wird nicht als Einkommen auf die Jobcenter- Leistungen angerechnet.
Neu: Einmalzahlung von 150 € für SGB II – Leistungsbezieher*innen
Volljährige Leistungsbezieher*innen erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von 150,00 €. Auch erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, erhalten die Zahlung, wenn für sie kein Kindergeld gezahlt wird.
Diese Einmalzahlungen müssen nicht beantragt werden, sondern werden automatisch mit einer der nächsten Überweisungen ausgezahlt.
Verändert: Regeln für vorläufige Bewilligungen
Seit März 2020 wurden vorläufig bewilligte Leistungen nur auf Antrag der Leistungsbezieher*innen nachträglich endgültig festgesetzt. Für Bewilligungszeiträume, die ab dem 01.04.2021 beginnen, soll die endgültige Festsetzung von vorläufigen Bewilligungen wieder ohne Antrag vom Jobcenter Wuppertal vorgenommen werden.
Hierfür muss das Jobcenter Wuppertal am Ende der vorläufigen Bewilligung in vielen Fällen Unterlagen und Nachweise anfordern. Bei der endgültigen Festsetzung soll für Zeiträume, die ab dem 01.04.2021 enden, das Einkommen nicht mehr grundsätzlich im Durchschnitt angerechnet werden.