Seit dem 01. November 2019 kümmern sich die Mitarbeitenden in zebera (Zentrale Erstantrags- und Beratungsstelle) um alle neuzugewanderten Menschen, die in den letzten 5 Jahren in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben und jetzt einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen möchten.
Ab dem 01. November 2022 ändern sich die Zuständigkeiten
Die Beratungsstelle ist nach wie vor Anlaufstelle für alle neuzugewanderten Menschen. Die Zuständigkeit richtet sich nach deren Dauer des Aufenthaltes in Deutschland. Für EU-Bürger gilt nach wie vor, dass sie in den letzten 5 Jahren zugewandert seien müssen. Für Menschen aus nicht EU-Staaten, gilt nun, dass sie in den letzten 3 Jahren in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben.