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Pressemeldung – 01.06.2022

Zuschuss zur Mittagsverpflegung

Sollte Ihr Kind im kommenden KiTa-Jahr an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der KiTa teilnehmen, ist für eine Übernahme der Kosten ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Im Bedarfsfall sollte der Kostennachweis rechtzeitig eingereicht werden.

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle des Jobcenters Wuppertal, oder unter https://www.jobcenter.wuppertal.de/antraege/content/hier_gehts_zum_download_der_antraege.php

Für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Schule ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Hierzu erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben, welches Sie im Bedarfsfall beim Anbieter in der Schule vorlegen müssen.

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