Inhalt anspringen

Meldung 09.02.2023

Bürgergeld seit 01.01.2023

Zum 01.01.2023 erfolgte eine umfangreiche Reform zu den Sozialleistungen. Das Bürgergeld ist in Kraft getreten und löst hierbei das Arbeitslosengeld II ab.

Die Anträge, Bescheide, Hinweise und Schreiben der Jobcenter Wuppertal AöR werden Schritt für Schritt angepasst werden. Es kann daher vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten oder bei uns finden, die noch nicht angepasst sind.
Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.

Mit dem Bürgergeld ändert sich auch etwas für Anträge, die wegen einmaliger hoher Heizkostenabrechnungen gestellt werden. Deshalb gibt es hierfür einen neuen vereinfachten Kurzantrag.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, um für Sie die vollständige Funktionalität der Webseite zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Einsatz von Cookies und deren Unterbindung, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung DSGVO.

Datenschutzerklärung DSGVO
Sprache auswählen

Bei der Übersetzung dieser Website werden Ihre Anfragen an Google gesendet.

Seite teilen