Die Anträge, Bescheide, Hinweise und Schreiben der Jobcenter Wuppertal AöR werden Schritt für Schritt angepasst werden. Es kann daher vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten oder bei uns finden, die noch nicht angepasst sind.
Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Mit dem Bürgergeld ändert sich auch etwas für Anträge, die wegen einmaliger hoher Heizkostenabrechnungen gestellt werden. Deshalb gibt es hierfür einen neuen vereinfachten Kurzantrag.