Die Bundesregierung will Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeld aus ihren bewährten Hilfe- und Beratungsstrukturen reißen, um im Bundeshaushaushalt Einsparungen zu erzielen. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag lehnen den Vorschlag entschieden ab.
Zum Hintergrund:
Die Jobcenter haben den ganzheitlichen Ansatz seit 2005 ausgebaut und durch das Bürgergeld-Gesetz noch einmal intensiviert. Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeld bedürfen einer intensiven, vor allem sozialarbeiterischen Begleitung. Dies können vor allem die Jobcenter mit den vielfältigen SGB II-Instrumenten, insbesondere den kommunalen Eingliederungsleistungen.
Die kommunalen Netzwerke müssen zum Wohle der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten bleiben. Die kommunale Verankerung dieser sozialen Arbeit ist der entscheidende Erfolgsfaktor. Dabei beginnt der Kontakt häufig schon während der Schulzeit durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe und das Coaching der Bedarfsgemeinschaft. Die frühzeitige und individuelle Förderung ist wichtig, um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eng zu begleiten. Die Jobcenter haben aufgrund ihrer höheren Kontaktdichte und intensiveren Betreuung den besseren Zugang zu den Menschen. Ihre Arbeit ist mehr denn je Sozialarbeit.