Das neue Chancenaufenthaltsrecht bietet Personen mit einer Duldung die Chance, Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive in Deutschland zu verbessern.
Ab dem 01.01.2023 können Personen, die seit dem 31.10.2022 mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten.
Weiterführende Informationen gibt es hier
Die Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels und vergibt diesen für 18 Monate. In dieser Zeit müssen die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland erfüllt werden, wie beispielsweise Deutsch-Sprachkenntnisse ab dem Niveau A2 und Fortschritte bei der überwiegend eigenständigen Sicherstellung des Lebensunterhalts. Bei Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG kann grundsätzlich ein Anspruch auf SGB II Leistungen bestehen. Wenn Bürgergeld gewährt wird, stehen alle Regelinstrumente der beruflichen Integration zur Verfügung. Bei der beruflichen Integration unterstützen die Integrationsfachkräfte.
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen wollen
- Leben Sie mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft, die bereits Leistungen vom Jobcenter erhält, stellen Sie Ihren Antrag bitte der in gleichen Geschäftsstelle. Eine Übersicht über die Geschäftsstellen und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter dem folgenden Link:
- Sonst stellen Sie Ihren Antrag bitte in der
Geschäftsstelle 8
Zebera
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
gst8jobcenter.wuppertalde