Das Gesetz tritt am 02.07.23 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, eine interne Meldestelle einzurichten, an die sich Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen vertraulich wenden können.
Die Jobcenter Wuppertal AöR hat die gesetzliche Verpflichtung umgehend aufgenommen und eine interne Meldestelle eingerichtet.
Beschäftigten, die einen Hinweis über eine Pflichtverletzung/ eine Grenzüberschreitung aus ihrem beruflichen Kontext geben möchten, stehen dazu verschiedene Kanäle zur Verfügung.
Wer steht hinter der Meldestelle?
Sandra Arnhold, die Datenschutzbeauftragte der Jobcenter Wuppertal AöR, ist für das Thema Hinweisgeberschutz verantwortlich.
Weiterführende Information zum Hinweisgeberschutz
Sie haben die Wahl, Ihre Meldung bei einer internen oder einer externen Meldestelle abzugeben. Die externe Meldestelle des Bundes ohne besondere Aufgabenzuteilung ist dem Bundesjustizamt zugeordnet.