Zuschuss zur Mittagsverpflegung - Kita
Sollte Ihr Kind im kommenden KiTa-Jahr an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der KiTa teilnehmen, ist für eine Übernahme der Kosten ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Im Bedarfsfall sollte der Kostennachweis rechtzeitig eingereicht werden.
Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle des Jobcenters Wuppertal, oder hier:
Vordruck zur Übernahme der Kosten zur Mittagsverpflegung in der KiTa
Zuschuss zur Mittagsverpflegung - Schule
Für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Schule ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Hierzu erhalten Sie automatisch ein entsprechendes Schreiben, welches Sie im Bedarfsfall beim Anbieter in der Schule vorlegen müssen.