Seit dem 1. Januar 2024 bietet das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit, um die Unterstützung von Pflegebedürftigen in der Gemeinschaft zu stärken. Dies ist eine Entwicklung für diejenigen unter Ihnen, die sich in der nachbarschaftlichen Pflege engagieren möchten.
Durch die neu eingeführte Regelung können Bürger*innen, die Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad in ihrer Nachbarschaft unterstützen, eine Aufwandsentschädigung über den sogenannten Entlastungsbetrag erhalten.