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Meldung 04.06.2024

Schulgeld zum 1. August 2024

Für das neue Schuljahr müssen viele Ausgaben getätigt werden. Von Schulmaterialien, wie Stifte, Schulhefte und Schulbücher bis hin zu Malkästen, scheint die Liste an notwendigen Materialien oft lang.

Das Bürgergeld-Gesetz sieht hier zusätzliche Leistungen vor - Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).

Wichtige Informationen, die das Schulgeld zum 01.08.2024 betreffen, sind hier zusammengefasst:

Wer kann Schulgeld erhalten?
Ein Bedarf auf Schulgeld kann bei Personen berücksichtigt werden, die:

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schüler*innen).


Wie hoch ist das Schulgeld?
Das Schulgeld beträgt 130,00 €.

Wann wird das Schulgeld ausgezahlt?
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Auszahlung zum 01.08.2024. 


Wer benötigt einen Nachweis (Schulbescheinigung)?
Volljährigen Personen benötigen einen Nachweis (Schulbescheinigung).


Wer erhält automatisch Leistungen?
Kinder und Jugendliche, die im Zeitraum 02.08.2006 – 30.09.2018 geboren wurden.


Welche Gesetzesgrundlage gilt?
Gemäß § 28 Abs. 3 SGB II wird der persönliche Schulbedarf anerkannt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com

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