Zusätzliche Leistungen für Schulmaterialien, auch für Schüler*innen über 18 Jahren
Eltern müssen für das neue Schuljahr viele Anschaffungen für ihre Schulkinder tätigen. Von notwendigen Materialien wie Stifte, Hefte bis hin zu Malkästen scheint die Liste oft lang. Das Bürgergeld-Gesetz sieht hier für Familien zusätzliche Leistungen in Höhe von 130 Euro aus dem Bildungspaket vor. Kinder unter 18 erhalten das Schulgeld automatisch. Für Schüler*innen über 18 muss eine Schulbescheinigung eingereicht werden.
Wer kann Schulgeld erhalten?
- Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wie hoch ist das Schulgeld?
Das Schulgeld beträgt 130 €.
Wann wird das Schulgeld ausgezahlt?
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Auszahlung zum 01.08.2025.
Wer benötigt einen Nachweis (Schulbescheinigung)?
Volljährigen Personen benötigen einen Nachweis (Schulbescheinigung).
Wer erhält automatisch Leistungen?
Kinder und Jugendliche unter 18, die im Zeitraum 02.08.2007 – 30.09.2019 geboren wurden.
Welche Gesetzesgrundlage gilt?
Gemäß § 28 Abs. 3 SGB II wird der persönliche Schulbedarf anerkannt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.
Wo kann das Schulgeld beantragt werden?
Anträge gibt es online im Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)oder in Ihrer Geschäftsstelle (Öffnet in einem neuen Tab).