Leistungsberechtigte, deren Bewilligungszeiträume am 30.04.2025 auslaufen, wurden im letzten Monat mit einem Anschreiben daran erinnert, den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen. Aufgrund eines technischen Versehens wurden dieselben Personen mit Datum 17.04.2025 erneut angeschrieben mit der falschen Information, dass der Bewilligungszeitraum am 31.05.2025 enden würde. Diese Information ist falsch. Das Schreiben aus dem letzten Monat war richtig. Wenn Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag schon gestellt haben, müssen Sie das nicht erneut tun.
Die Personen, deren Bewilligungszeiträume tatsächlich am 31.05.2025 enden, erhalten das Schreiben in den nächsten Tagen.
Wir bitten um Entschuldigung, wenn Sie durch das falsche Schreiben beunruhigt wurden. Das Ende Ihres Bewilligungszeitraumes können Sie grundsätzlich dem aktuellsten Leistungsbescheid entnehmen.