Kostenübernahme der Mittagsverpflegung - KiTa
Das Jobcenter bezahlt das Mittagessen in der KiTa für Ihr Kind. Für die Übernahme der Kosten ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, den Sie rechtzeitig vor dem kommenden Kitajahr einreichen müssen.
Den Vordruck zur Kostenübernahme für das Mittagessen erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle (Öffnet in einem neuen Tab)des Jobcenters Wuppertal oder hier als Download:
Vordruck Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in der KiTa
Kostenübernahme Mittagsverpflegung - Schule
Für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Schule ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Hierzu erhalten Sie automatisch ein entsprechendes Schreiben, welches Sie im Bedarfsfall beim Anbieter in der Schule vorlegen müssen.
