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Meldung 29.05.2026

Das Jobcenter trägt die Kosten für das Mittagessen Ihres Kindes

Kostenübernahme der Mittagsverpflegung - KiTa

Das Jobcenter bezahlt das Mittagessen in der KiTa für Ihr Kind. Für die Übernahme der Kosten ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, den Sie rechtzeitig vor dem kommenden Kitajahr einreichen müssen. 

Den Vordruck zur Kostenübernahme für das Mittagessen erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle (Öffnet in einem neuen Tab)des Jobcenters Wuppertal oder hier als Download:

Kostenübernahme Mittagsverpflegung - Schule

Für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Schule ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Hierzu erhalten Sie automatisch ein entsprechendes Schreiben, welches Sie im Bedarfsfall beim Anbieter in der Schule vorlegen müssen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal AöR

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