Es gilt:
- Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 Euro,
- für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, ein Freibetrag in Höhe von 20 Prozent,
- für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent und
- für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens der 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, ein Freibetrag von 10 Prozent. Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.