Ab dem 01. November 2022 ändern sich die Zuständigkeiten
Neuanträge
Die Beratungsststelle ist nach wie vor Anlaufstelle für alle neuzugewanderten Menschen. Die Zuständigkeit richtet sich nach deren Dauer des Aufenthaltes in Deutschland. Für EU-Bürger gilt nach wie vor, dass sie in den letzten 5 Jahren zugewandert seien müssen. Für Menschen aus nicht EU-Staaten, gilt nun, dass sie in den letzten 3 Jahren in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben. Nach wie vor kommt es nicht auf den Aufenthaltsstatus an. Egal ob man aus einem EU-Land stammt, eine Anerkennung als Geflüchteter hat oder aus einem Drittstaat kommt – wenn man in den letzten 5 bzw. 3 Jahren nach Deutschland migriert ist man in Definition des Jobcenters Wuppertal ein*e Neuzugewandert*e.
Wenn neuzugewanderte Familienangehörige, die bisher keine Leistungen vom Jobcenter erhalten haben, in den Haushalt eines Jobcenter-Kunden*in ziehen, ändert sich zunächst für sie nichts. Der Neuantrag ist in der Geschäftsstelle zu stellen, in der bereits der*die Jobcenter-Kunde*in betreut wird.
Wann gibt es einen Wechsel der Zuständigkeit?
Für Neuzugewanderte wird zebera in der Regel in den ersten 3 beziehungsweise 5 Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland zuständig bleiben. Danach wechselt die Zuständigkeit, so dass dann die wohnortnahe Geschäftsstelle (also Geschäftsstelle 1 bis 7) die Bedarfsgemeinschaft betreut. Von dieser Regel kann es aber auch Ausnahmen geben.
Warum gibt es die Zentrale Erstantrags- und Beratungsstelle für neuzugewanderte Menschen?
Das Jobcenter Wuppertal ist davon überzeugt, dass alle Menschen, die vor kurzer Zeit nach Deutschland migriert sind, in der Regel eine besondere Beratung und umfangreiche Unterstützung brauchen. Sie müssen die deutsche Sprache neu erlernen, sie suchen in der neuen Heimat Orientierung, brauchen Informationen zu unserem Bildungs- und Sozialsystem und haben viele weitere Fragen zu allen Lebensbereichen.
Überzeugung als Grundlage für organisatorische Veränderungen
Aus dieser Überzeugung heraus hat das Jobcenter im Jahr 2015 eine zentrale Anlaufstelle für anerkannte Geflüchtete geschaffen: zebera, die achte Geschäftsstelle. Dort werden Geflüchtete umfangreich beraten, die Mitarbeitenden wurden für die Bedürfnisse dieser Zielgruppe besonders qualifiziert und beraten oftmals mehrsprachig. Dolmetschende helfen bei der Überwindung von Sprachbarrieren. Bundesfreiwilligendienstleistende helfen als Lotsen*innen bei der Orientierung im Gebäude „Haus der Integration“ oder geben Hinweise zu Formularen und Zuständigkeiten. Auch das Ehrenamt hat in der Beratungs- und Koordinierungsstelle des Jobcenters ein neues Angebot gefunden, das sie kompetent durch die oft unübersichtlichen Strukturen und Rechtskreise navigiert.
Bewährtes weiterentwickeln
Die beschriebenen Angebote für Geflüchtete bei zebera haben sich in den vergangenen vier Jahren bewährt. Da die genannten (Beratungs-)Bedarfe aus unserer Erfahrung heraus nicht nur Geflüchtete, sondern alle Neuzugewanderte haben, werden wir die Angebote auf alle Migranten*innen, die vor 5 Jahren nach Deutschland eingereist sind, ausweiten.
Anders als bei den Geschäftsstellen 1 bis 7, deren Zuständigkeit sich am Wohnort (Stadtteil) orientiert, wird die Zuständigkeit der Geschäftsstelle 8, zebera, inhaltlich auf die Zielgruppe ausgerichtet. So können notwendige Kompetenzen, Angebote und Dienstleistungen, wie die Dolmetscher*innen, zentral vorgehalten werden. Daher betrifft die Änderung zum 01.11.2019 den Personenkreis der Neuzugewanderten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, fragen Sie Ihre Ansprechperson in der Geschäftsstelle oder rufen Sie die Jobcenter-Hotline oder die Beratungs- und Koordinierungsstelle bei zebera an.