Beschreibung
Beschreibung
Für die Beantragung einer Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ist die vorherige Buchung eines Termins notwendig. Einen Termin erhalten Sie über unser Online-Terminsystem:
Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Beantragung der eID-Karte ist geeignet für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Beantragung einer solchen Karte ist freiwillig.
Die eID-Karte ermöglicht Ihnen, Ihre Identität sicher und eindeutig gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte. Ferner kann der Karteninhaber seine eID-Karte dafür verwenden, die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln.
Die eID-Karte ist kein Ersatz für ein Ausweisdokument oder ein Reisedokument, daher fehlen Daten, wie zum Beispiel ein Lichtbild oder eine Unterschrift.
Auf der eID-Karte werden folgende Daten von Ihnen sichtbar aufgebracht:
- Seriennummer
- Angabe der ausstellenden Behörde
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
- Zugangsnummer
- Familienname
- Vornamen
- Tag und Ort der Geburt
Auf der eID-Karte werden folgende Daten von Ihnen elektronisch gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Tag und Ort der Geburt,
- Anschrift,
- Staatsangehörigkeit,
- Ordensname, Künstlername,
- Dokumentenart und
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Ihre eID-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt, diese verschickt einen PIN-Brief an Ihre angegebene Wohnanschrift. Mithilfe dieses Briefes, setzten Sie eine eigene sechsstellige PIN fest und können somit die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Das Mindestalter zur Beantragung einer eID-Karte beträgt 16 Jahre.
Gültigkeit
Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden. Vor Ablauf der Gültigkeit einer eID-Karte kann eine neue eID-Karte beantragt werden.
Abholung der eID-Karte
Die eID-Karte müssen Sie nicht persönlich abholen.
Sie können sich durch eine andere volljährige Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren ausländischen Pass oder Personalausweis mitbringen. Ebenfalls muss die ausgefüllte Abholbescheinigung mitgebracht werden.
Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!
Eine Vollmacht müssen Sie auch ab 16 Jahren ausstellen, wenn Sie Ihre Eltern bevollmächtigen möchten. Andernfalls holen Sie die eID-Karte mit 16 Jahren alleine ab.
Die Abholung der eID-Karte kann zu den Öffnungszeiten in der Zentrale Barmen nach erfolgter Terminvereinbarung erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums: Ausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab)
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.