Inhalt anspringen

Jobcenter Wuppertal

Bürgergeld auf einen Blick

Ab dem 1. Juli greifen weitere Verbesserungen. Die berufliche Zukunft rückt in den Fokus des Bürgergeldes. Welche Arbeit passt zu mir? Welche Kompetenzen können gestärkt werden? Welche Arbeit ist langfristig gut. Der Kooperationsplan wird das wichtigste Dokument der gemeinsamen Zusammenarbeit.

  • Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden teilweise angehoben.
  • Schüler und Schülerinnen, Auszubildende, Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende unter 25 Jahren dürfen Einkommen bis zur Minijobgrenze (520 €) behalten.
  • Schüler und Schülerinnen dürfen das Geld aus Ferienjobs ganz behalten.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht als Einkommen berücksichtigt.
  • Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
  • Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt werden bis zu einer Höhe von 3.000 Euro im Jahr nicht angerechnet.
  • Bei einer medizinischen Rehabilitation muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden. Das Bürgergeld wird weitergezahlt.

 

  • Der Kooperationsplan ersetzt nach und nach bis Ende 2023 die Eingliederungsvereinbarung. Er ist der rote Faden des beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabeprozesses und wird gemeinsam vom Bürgergeldberechtigen und der Integrationsfachkraft im Jobcenter erarbeitet. Er ist verständlich formuliert und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Die gemeinsam besprochenen Schritte werden in dem Plan festgehalten. Er ist die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit beider Seiten im Eingliederungsprozess.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Ziel ist es, eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen. Das Schlichtungsverfahren dauert bis zu vier Wochen und wird von einer bisher unbeteiligten und weisungsungebundenen Person durchgeführt.
  • Für die Teilnahme an Maßnahmen, die auf einen Beruf vorbereiten oder qualifizieren (ohne Berufsabschluss), wird ein Bürgergeldbonus von 75 Euro im Monat gezahlt.
  • Wer eine geförderte Weiterbildung aufnimmt, die zu einem Berufsabschluss führt, erhält Weiterbildungsgeld in der Höhe von 150 Euro im Monat. Wer diese erfolgreich abschließt, hat Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.
  • Wer einen Berufsabschluss nachholt, kann Weiterbildung bei Bedarf jetzt auch unverkürzt durchführen.
  • Bürgergeld-Beziehende werden besser dabei unterstützt Grundkompetenzen wie Lese-, Mathe- oder PC-Kenntnisse nachzuholen.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachkraft im Jobcenter!

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, um für Sie die vollständige Funktionalität der Webseite zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Einsatz von Cookies und deren Unterbindung, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung DSGVO.

Datenschutzerklärung DSGVO
Sprache auswählen

Bei der Übersetzung dieser Website werden Ihre Anfragen an Google gesendet.

Seite teilen