Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2020
Zum 01.01.2020 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf die Berechnung der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auswirken. Unter anderem erhöht sich die Regelleistung für alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Außerdem erhöhen sich die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Die für Sie zutreffenden Änderungen werden automatisch umgesetzt. Eine gesonderte Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die für Sie zuständigen Fachkräfte gern zu Verfügung.