Der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine wird voraussichtlich bis Anfang März 2025 fortgesetzt. Das beschloss der Rat der Europäischen Union. Dies gilt für Menschen, die vor dem 1. Februar 2024 eingereist sind oder die eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Die Verlängerung des Aufenthaltstitels § 24 AufenthG erfolgt automatisch. Daher bittet die Ausländerbehörde diesen Personenkreis darum auf persönliche Vorsprachen wegen der Titelverlängerung zu verzichten.