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Pressemeldung vom 30.05.22

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für ukrainische Geflüchtete

Ab 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II.

Unter welchen Voraussetzungen haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II?

Um einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zu haben, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfüllt sein, zum Beispiel in Bezug auf Einkommen und Vermögen.  

Sollten Sie noch nicht über eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG verfügen, ist weiterhin das Ressort Zuwanderung und Integration (Stadt Wuppertal) für finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zuständig. 

Wie kann ich einen Neuantrag beim Jobcenter Wuppertal stellen?

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in Wuppertal ankommen, werden vom Ressort Zuwanderung und Integration (Stadt Wuppertal) zuerst im Ukraine Service Center registriert.

Das Ukraine Service Center finden Sie in der
Wicküler City
Bendahler Str. 27
42285 Wuppertal auf der 2. Etage.
Folgen Sie einfach der Beschilderung.           

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr

Sobald Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, können Sie Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Wuppertal beantragen.

Bitte gehen Sie hierfür ins 
Haus der Integration
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal 
Eingangszone des Jobcenters (Ebene 0).   

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und für Berufstätige, Schüler*innen und Maßnahmeteilnehmer*innen zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr

Übersendung von Unterlagen

Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Antrag einreichen möchten, können sie diese per Post, E-Mail übersenden sowie persönlich abgeben.

Jobcenter Wuppertal
Geschäftsstelle 8 - zebera

Was umfasst die Grundsicherung nach dem SGB II?

Die Grundsicherung hat zwei Grundpfeiler: die Leistungsgewährung und die berufliche Integration.

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Kosten für eine Erstausstattung mit Möbeln sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Wie unterstützt Sie das Jobcenter Wuppertal bei der beruflichen Integration?

Ihre Ansprechpersonen im Bereich der beruflichen Integration freuen sich darauf, Sie gezielt auf Ihrem Weg in die deutsche Arbeitswelt zu begleiten und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen rund um die Themen

  • Sprachkurs
  • Ausbildung bzw. Qualifizierung
  • Aufnahme einer Arbeit
  • Soziale Teilhabe

Das heißt: Wir unterstützen Sie - gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern*innen - zum Beispiel bei der Suche nach einem geeigneten Sprachkurs in Wohnortnähe, beraten Sie zu möglichen Weiterbildungen, initiieren eine Anerkennung von vorhandenen Schul- und Berufsabschlüssen und/oder helfen Ihnen, eine Ausbildung bzw. Beschäftigung zu finden, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt. 

Für uns gilt: Der Zugang zu den Förder- und Qualifizierungsangeboten ist für alle unsere Kunden*innen gleich!

Selbstverständlich informieren wir Sie auch über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die sich zum Beispiel durch Ihre Arbeitssuche ergeben können (Bewerbungskosten, Fahrtkosten zum Arbeitgeber, Übersetzungskosten etc.).

Zentrale Hotline für Fragen zum Antragsverfahren im Jobcenter

Wenn Sie weitere Fragen zum Antragsverfahren im Jobcenter Wuppertal haben, rufen Sie uns bitte an! Die Mitarbeiter*innen der zentralen Hotline stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal
  • Jobcenter Wuppertal

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