Ab dem 01. März erreichen Sie Ihre persönliche Ansprechperson der Leistungsgewährung nicht mehr direkt. Damit Ihre Anliegen schneller erledigt werden können, erreichen Sie immer unsere zentrale Hotline. Sollte dort Ihr Anliegen nicht geklärt werden können, werden Sie zu der zuständigen Person der Sachbearbeitung weitergeleitet oder ein Rückruf veranlasst.