Seit dem 01.01.2025 sind sowohl das Kindergeld als auch der Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um jeweils 5 € monatlich erhöht worden. Um beide Änderungen berücksichtigen zu können, erhalten viele Leistungsberechtigte in den nächsten Tagen Änderungsbescheide.
Die Änderungen betreffen nur Bedarfsgemeinschaften mit Kindern oder jungen Erwachsenen unter 25 Jahren. Wenn Sie kein Kindergeld, keinen Sofortzuschlag und keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, sind Sie nicht betroffen.
Warum die neue Berechnung?
Das Kindergeld wird auf das Bürgergeld angerechnet, was in den meisten Fällen dazu führt, dass Jobcenter Kunden*innen 5 € weniger Bürgergeld erhalten. Die Erhöhung des Sofortzuschlages führt wiederum dazu, dass Leistungsempfänger 5 € mehr Bürgergeld erhalten.
Aus beiden Neuerungen zusammen ergibt sich also meist überhaupt keine Änderung an der Auszahlungshöhe. Dennoch erlässt das Jobcenter Wuppertal einen Änderungsbescheid, weil sich das Bürgergeld nun anders zusammensetzt.
Wie sind die Änderungsbescheide zu verstehen?
Diese Änderungsbescheide erkennen Kunden*innen an folgendem Text:
- „Zum 01.01.2025 wurde sowohl das Kindergeld als auch der Sofortzuschlag
nach dem SGB II für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft um jeweils 5 €
erhöht.
Möglicherweise sind Sie auch von einer weiteren Änderung betroffen. Die
Erhöhung des Kindergeldes bewirkt, dass ab dem 01.02.2025 die Leistun-
gen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reduziert werden und daher
etwas weniger Einkommen aus den Unterhaltsvorschussleistungen bei den
Leistungen nach dem SGB II anzurechnen ist.“
Der zweite Teil dieser Änderung betrifft nur diejenigen Bürgergeldberechtigten, bei denen Unterhaltsvorschuss (UVG) gezahlt wird. Das oben genannte mehr an Kindergeld bewirkt gleichzeitig weniger Unterhaltsvorschuss. Da der Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld angerechnet wird, führt dies zu einer Anpassung beim Bürgergeld.
Die Höhe ihres Bürgergeldes können Leistungsberechtigte wie üblich aus der Berechnung im Bescheid ablesen. Bei weiteren Fragen können Sie sich wie gewohnt an unsere Hotline wenden.